Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Gültigkeitsbereich der Erkärung
Diese Erklärung gilt für den Webauftritt [www.]vwl2.wiwi.tu-dortmund.de.
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 01.07.2021
Zuletzt geprüft am: 01.09.2021
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
- Einzelne Begriffe aus Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.
Gründe:
- Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Wir haben leider keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss auf von externen Anbietern zugelieferte PDFs (z.B. Publikationen, Manuskripte, Stellenangebote).
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Die Auszeichnung von einzelnen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website der TU Dortmund konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Barrierefreie Alternativen:
- Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen nutzen Sie bitte das unten angegebene Anregungs-Formular.
- Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
- Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.
Anregungen und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
TU Dortmund inklusiv: Eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen.
DoBuS: Der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen.
Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.